Ab heute, dem 20.8.21, gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, die auch Auswirkungen auf unseren Trainingsbetrieb hat.
 
SchülerInnen müssen ab sofort keinen Coronanachweis mehr erbringen, da sie bereits aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen gelten. Kindergartenkinder sind auch ohne Vornahme eines Tests den getesteten Personen gleichgestellt.
 
Für alle anderen gelten unverändert die 3G-Regeln. Voraussetzung für die Teilnahme am Training ist daher ein negatives Testergebnis oder der Nachweis einer Impfung oder Genesung. Die Trainer sind angewiesen, diese Nachweise zu kontrollieren. Bei geimpften und genesenen Personen ist es ausreichend, den entsprechenden Nachweis einmalig beim zuständigen Trainer zu erbringen. Wir werden dies dann entsprechend dokumentieren.
 
ACHTUNG: Ein zuhause durchgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. Der Test muss von einer hierzu befugten Stelle durchgeführt werden.