Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ergeben sich auch für unser Training ab morgen, dem 21.3., neue Regeln.
Für die Teilnahme am Training gilt für alle Personen ab 18 Jahren nun wieder die 3G-Regel, d.h. es ist entweder ein Nachweis über eine Immunisierung (Impfung und/oder Genesung) oder ein gültiger negativer Coronatest erforderlich. Auch für Eltern und sonstige Zuschauer beim Training gilt die 3G-Regel.
Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist die Teilnahme am Training ab sofort ohne Nachweispflicht möglich.